Bildung, Beruf

30 Jahre Betreuungsverein – Betreuungswerk Berlin – Eine Erfolgsgeschichte

30 Jahre Betreuungswerk Berlin

Das Betreuungswerk Berlin feiert sein 30-jähriges Bestehen. Am 16. September 1994 erhielt der Trägerverein des Betreuungswerks, das Kommunale Bildungswerk e. V., die Anerkennung als Betreuungsverein. Seit nunmehr drei Jahrzehnten setzt sich die Organisation für die verantwortungsvolle Wahrnehmung der Interessen ihrer Betreuten ein – stets im Rahmen der gerichtlich angeordneten Aufgabenkreise.

„Eine rechtliche Betreuung kann nur erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten – Gerichte, Behörden, Einrichtungen und Betreuer:innen – vertrauensvoll zusammenarbeiten“, betont die Leitung des Betreuungswerks. Dank dieser Zusammenarbeit ist das Betreuungswerk Berlin heute ein unverzichtbarer Partner für die rechtliche Betreuung in der Region. Das Betreuungswerk Berlin ist über seinen Trägerverein Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB e.V.), im Betreuungsbeirat des Amtsgerichtsbezirks Lichtenberg von Berlin, in der Interessengemeinschaft Berliner Betreuungsvereine und in der Alzheimergesellschaft Berlin.

Feierstunde am 24. September

Das 30-jährige Jubiläum soll angemessen gefeiert werden. Am 24. September 2024 findet ab 09:30 Uhr eine Feierstunde im Bildungs- und Kulturzentrum Peter Edel statt. Alle Partner, Unterstützer:innen und Freund:innen des Betreuungswerks sind herzlich eingeladen, an diesem besonderen Anlass teilzunehmen und gemeinsam auf die Erfolgsgeschichte der letzten drei Jahrzehnte anzustoßen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Kommunales Bildungswerk e.V.
Frau Silke Aladag
Berliner Straße 125
13088 Berlin
Deutschland

fon ..: 0302933500
web ..: http://www.kbw.de
email : info@kbw.de

Pressekontakt:

Kommunales Bildungswerk e.V.
Frau Silke Aladag
Berliner Straße 125
13088 Berlin

fon ..: 0302933501140

Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.